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1. Was muss ich bei meiner Anreise an der Rezeption vorzeigen?

  • ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19, die zweite Impfdosis muss mind. 14 Tage zurückliegen oder
  • eine Bestätigung über die durchgeführte Impfung mit Einzeldosis-Impfstoff lt. Impfschema, ab dieser Impfung müssen mind. 14 Tage  vergangen sein
    oder
  • eine Bestätigung über eine überstandene COVID-19 Erkrankung (in den letzten 180 Tagen)
    oder
  • PCR-Test, die nicht älter als 72 Stunden ist, können vorgelegt werden von: Kindern zwischen 12 und 18 Jahren, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, die Personen die mit einer Dosis des Zweidosisschemas geimpft wurden und Personen auf Geschäftsreisen.

2. Wie sieht es mit dem Testen bei Kindern aus?
Aktuell gilt, dass Kinder ab dem 12. Lebensjahr einen negativen Test oder ein Genesungszertifikat benötigen.
Mit der Bestätigung müssen sich nicht die Kinder bis 12 Jahre vorweisen.


3. Sind FFP2 Masken notwendig?
Ja, wir bitten Sie aus Rücksichtnahme auf andere Gäste und unser Personal und gemäß der Verordnung der Regierung eine FFP2 Maske immer zu tragen,
wenn Sie sich außerhalb Ihres Zimmers bewegen. Eine FFP2 Maske brauchen Sie nicht im Restaurant am Tisch. Kleinkinder und Vorschulkinder brauchen weder einen Mundschutz noch eine FFP2 Maske.
Für Kinder ab der ersten Klasse bis 15 Jahre reicht ein Mundschutz, ältere Kinder brauchen eine FFP2 Maske, genauso wie Erwachsene.
In den Schwimmbecken und Saunas gilt keine FFP2 Maskenpflicht, jedoch empfehlen wir das Tragen einer FFP2 Maske z.B. beim Warten in einem Restaurant.


4. Muss man unsere Nachweise auch bei der Bedienung im Hotelrestaurant bei Frühstück oder Abendessen vorzeigen?
Nein, bei uns untergebrachte Gäste weisen Ihren Nachweis gleich bei der Ankunft im Hotel vor. Im Restaurant werden von der Bedienung nur Gäste kontrolliert, die keine Hotelgäste sind.